Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bereich Wäscherei / Textilreinigung

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

 

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der TACT GmbH an den Kunden erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und andere Textilien (das Reinigungsgut), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

 

1.2 Die Textilpflege TACT GmbH weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die TACT GmbH  dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für die TACT GmbH  nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.

 

2. REINIGUNGSLEISTUNGEN

Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Die TACT GmbH übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis. Bestimmte Leistungen vermittelt die TACT GmbH  lediglich für Kooperationspartner (z.B. im Bereich Teppich oder Ledereinigung). In diesem Falle erbringt die TACT GmbH  nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich. Die TACT GmbH  weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den Ladengeschäften.

 

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

 

3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in der Preisliste bzw. durch die Mitarbeitenden der TACT GmbH  genannte Preis. Die Zahlung erfolgt im Voraus oder per Kundenkonto / Rechnung. Die Annahme von Reinigungsgut ohne Vorauszahlung stellt keinen Verzicht auf die Vorauszahlung dar.

 

3.2 Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der TACT GmbH  ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

4. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass die TACT GmbH die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.

5. ANNAHME DER TEXTILIEN

5.1 Die TACT GmbH  ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. Die TACT GmbH kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es offensichtlich erscheint, dass die von der TACT GmbH verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit die TACT GmbH die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat die TACT GmbH  das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben und einen schon bezahlten Preis zu erstatten.

5.2 Die TACT GmbH  ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder die TACT GmbH dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

5.3 Kleidungsstücke und div. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird von der TACT GmbH  ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.

5.4 Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von der TACT GmbH  einen Beleg, der den Preis (soweit nicht aufgeschrieben, mindestens das aktuell gültiger Preis auf der Preisliste) für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält (Reinigungsbeleg) und bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das Abholdatum).

6. PFLICHTEN DER TACT GmbH 

Die TACT GmbH  ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen, Maßgebend ist das Pflegezeichen vom Herstellen. Die TACT GmbH kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde den Mitarbeitenden der TACT GmbH anders lautende Anweisungen gibt.

7 PFLICHTEN DES KUNDEN 

7.1 Der Kunde hat der TACT GmbH  bei Annahme des Reinigungsguts durch die TACT GmbH  auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.

7.2 Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch die TACT GmbH  aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Kugelschreiber und Papier.

8. RÜCKGABE

8.1 Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann der Kunde den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist die TACT GmbH nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nachweist. Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, wenn der Kunde unseren Mitarbeitenden seinen Personalausweis vorlegt und den Empfang der Ware bestätigt.

8.2 Die TACT GmbH  kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.

8.4 Das Reinigungsgut muss innerhalb von einen Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von einen Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen der TACT GmbH soweit die TACT GmbH  die Adresse des Kunden nicht bekannt ist das Reinigungsgut auf Kosten des Kunden aufzubewahren. Die Kosten für die Einlagerung belaufen sich auf 5,00 EUR / Monat, Nach überschreiten des 12. Monats kann die TACT GmbH das Reinigungsgut spenden oder entsorgen. Die Kosten für Einlagerung bzw. Aufbewahrung bleiben weiterhin bestehen und müssen vom Kunden bezahlt werden.

8.5 Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut der TACT GmbH , und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Die TACT GmbH  gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die TACT GmbH  zur Verfügung steht.

9.2 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die TACT GmbH  dem Kunden mitgeteilt hat, dass die TACT GmbH  das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch unsere Mitarbeiter falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und die TACT GmbH  sich darauf verlassen durfte.

9.3 Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch die TACT GmbH  bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.

9.4 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von einen Monaten nach Rückgabe des Reinigungsgutes.

10. HAFTUNG

10.1 Die Haftung von der TACT GmbH  ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.

10.2 Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.2 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung unseres Geschäftes für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von der TACT GmbH oder Dritten.

10.3 Die TACT GmbH haftet bei Verlust des Reinigungsgutes begrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet die TACT GmbH  nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Im Übrigen ist die Haftung auf das 15-fache des Reinigungspreises begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

10.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.

11. VERSCHIEDENES

11.1 Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.

11.2 Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die TACT GmbH  und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

 

Stand: 05/2025

Version: 1

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bereich: Postdienstleistungen

1 Geltungsbereich 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge zwischen der TACT GmbH (nachfolgend „TACT“) und dem Auftraggeber über die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen und Paketen (nachfolgend „Sendungen“) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Erbringung von Postdienstleistungen). 

(2) Neben diesen AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung der Deutsche Post AG (nachfolgend „DPAG“) zur Aufbereitung von Sendungen gemäß Broschüre „Automationsfähige Briefsendungen“. 

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. 

(4) Der Abschluss, sowie nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen nebst AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form (§ 126a BGB). 

(5) Sonstige Erklärungen, insbesondere in Bezug auf die operative Transportabwicklung, kann TACT dem Auftraggeber auch in Textform (per E-Mail) übermitteln. 

(6) TACT behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die in Ziffer 1 (2) dieser AGB genannten Bedingungen einseitig zu ändern, sofern dies operativ notwendig erscheint und der Auftraggeber hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Über eine Änderung wird TACT den Auftraggeber informieren. Soweit der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Änderungen schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert. TACT wird den Vertragspartner bei Beginn der Frist darauf gesondert hinweisen. Übt der Auftraggeber sein Widerspruchsrecht aus, steht TACT ein Sonderkündigungsrecht zu. 

(7) Die Beförderung erfolgt in folgender Rangfolge: 

2 Beförderungsaufträge – Begründung und Ausschlüsse

(1) Beförderungsaufträge eines Auftraggebers kommen für bedingungsgerechte Sendungen durch Übergabe der Sendungen und deren Übernahme in die Obhut der TACT oder von ihr beauftragter Unternehmen nach Maßgabe dieser AGB zustande. 

(2) Folgende Sendungen sind von der Beförderung ausgeschlossen: 

1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, insbesondere gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs oder Bestimmungslandes verstoßen oder besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; hierzu gehören auch Sendungen bzw. Güter, deren Beförderung nach den Verträgen des Weltpostvereins nicht zugelassen ist; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie); 

2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können; 

3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienenköniginnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; 

4. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; 

5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten; zugelassen sind aber Briefmarken und Warengutscheine, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 €, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten; 

6. Pakete, deren Inhalt einen Wert von über 500,00 € je Sendung hat. 

(3) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, ihres Inhaltes oder in sonstiger Weise nicht den vereinbarten Bedingungen oder diesen AGB, steht es TACT frei: 

1. die Annahme der Sendung zu verweigern oder 2. eine bereits übergebene/übernommene Sendung auf Kosten des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder 3. die Sendung ohne Benachrichtigung des Auftraggebers selbst zu befördern und dafür ein entsprechendes Entgelt gemäß Ziffer 7 (2) dieser AGB nachzufordern. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber bei Verdacht auf einen Verstoß gegen vertragliche Bedingungen oder diese AGB nähere Angaben verweigert. 

3 Beförderungsleistungen der TACT 

(1) TACT befördert die Sendungen des Auftraggebers und veranlasst, dass sie am Bestimmungsort an der vom Auftraggeber genannten Anschrift des Empfängers abgeliefert werden. TACT darf sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter (= Nachunternehmer) nach eigener Wahl bedienen. Insbesondere steht es TACT frei, die Sendungen bei der DPAG einzuliefern oder einem anderen Briefdienstleister (= Nachunternehmer) zur weiteren Beförderung zu übergeben. Auf Anforderung teilt TACT dem Auftraggeber den/die eingesetzten Nachunternehmer mit. 

(2) Die Anzahl der sortierten Briefe wird maschinell ermittelt. Die Zählung der an TACT übergebenen Postsendungen bei Eingang im Dienstleistungszentrum gilt als maßgeblich, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er eine abweichende Anzahl von Sendungen übergeben hat. Nicht lesbare Sendungen („Rejects“) werden ausgesteuert und bei der Zählung nicht berücksichtigt. Sie werden der DPAG im Namen des Auftraggebers übergeben. 

(3) TACT übernimmt die Sendungen des Auftraggebers in der Regel am Tag der Abholung oder zu einem späteren Zeitpunkt für die weitere Beförderung, sofern nicht anders vereinbart. Als Übergabetage gelten alle Tage außer Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage. Die weitere Beförderung erfolgt so rechtzeitig, dass eine Zustellung in Abhängigkeit vom Einlieferungstag plus 3 Tage der Zustellung (E+3) Eine Zustellung zu einem bestimmten Termin ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. 

(4) TACT reicht dem Auftraggeber die quittierten Einlieferungsbelege für Sendungen, die mit einem Beleg aufzuliefern waren, sowie Empfangsbestätigungen unverzüglich zurück. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer die Belege nicht bei der Auflieferung oder am Folgetag an TACT zurückgegeben hat, wird TACT den Verbleib der Belege für den Auftraggeber recherchieren. 

(5) Sofern vertraglich vereinbart, erbringt TACT für den Auftraggeber auch sonstige Hol- und Bringleistungen (z.B. Postfachleerung oder Mitnahmeleistungen). 

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stempel und Vermerke auf der Sendung zu dulden, wenn sie betrieblich erforderlich sind und die Interessen des Auftraggebers nur unwesentlich beeinträchtigen. TACT wird darauf achten, dass sich das äußere Erscheinungsbild der Sendungen im Übrigen nicht verändert. Insbesondere dürfen die Sendungen nicht beschädigt, geknickt, verschmiert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. 

(7) TACT stellt dem Auftraggeber die erforderlichen Briefbehälter und Taschen für Einschreiben/Postzustellungsaufträge („Einschreibentaschen“) kostenfrei zur Verfügung und bestellt für ihn ggf. erforderliche Behälterwagen. Die Briefbehälter, Behälterwagen und Einschreibentaschen werden nur zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt. 

4 Übergabe und Beschaffenheit der Sendungen 

(1.) Der Auftraggeber stellt seine Sendungen an dem vereinbarten Ort ab Beginn und bis Ende des vereinbarten Zeitfensters vollständig zur Abholung bereit und gewährleistet den Zugang zum Abholungsort. 

 

(2) Der Auftraggeber hat die Sendungen ausreichend zu kennzeichnen und so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind. Die äußere Verpackung der Sendung darf keinen Rückschluss auf den Wert der Sendung zulassen. Die §§ 410, 411 HGB bleiben unberührt. 

 

(3) Zulässige Abweichungen vom vereinbarten Tagesablauf sind TACT rechtzeitig, d.h. mindestens einen Tag vor Eintreten der Abweichung mitzuteilen. Eine zulässige Abweichung liegt insbesondere vor, wenn ausnahmsweise keine Abholung erfolgen soll, oder wenn die übliche Briefmenge über- bzw. unterschritten wird. 

 

(4) Weisungen des Auftraggebers, mit einer Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind für TACT nur dann verbindlich, wenn das zuvor schriftlich vereinbart wurde. Die §§ 418, 419 HGB finden keine Anwendung, soweit in einer schriftlichen Vereinbarung, der Leistungs- und Serviceübersicht oder in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Das Kündigungsrecht gemäß § 415 HGB ist ausgeschlossen. 

 

(5) Sofern die übergebenen Sendungen nicht den Vorgaben der TACT zur Sendungsaufbereitung, entsprechen, kann TACT Mehrkosten geltend machen, die durch eine nachträgliche Sendungsaufbereitung entstehen

 

(6) TACT versendet bzw. befördert ausschließlich Sendungen, welche eine elektronische Frankierung (Portofreimachung) aufweisen oder durch TACT ausgeführt wird. 

 

(7.) Sendungen welche mit einer Briefmarke oder andere Postwertzeichen, auch DV Freimachungen oder Porto zahl Empfänger vermerken, werden nicht durch TACT versendet. Die Mitnahme bzw. die Verarbeitung wird verweigert. Es erfolgt die Rückgabe an den Auftraggeber.

 

(8.) Paketsendungen welche den Charakter eine Rücksendung vermitteln, werden nicht transportiert oder versendet. Es erfolgt die Rückgabe an den Auftraggeber

 

(9.) Es werden ausschließlich Sendungen transportiert und versendet, welche aus dem gewerblichen Bereich sind. Private Sendungen werden weder befördert noch versendet. Es erfolgt die Rückgabe an den Auftraggeber, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist. 

 

(10.) Sollte widererwarten ein Versand von Sendungen erfolgen, welche unter Punkt 6, 7, 8, 9 genannt sind, so hat der Versender keinen Rechtsanspruch. Weiterhin ist die Sendung nicht versichert und TACT haftet nicht, gemäß 10.

 

5. Unzustellbare Sendungen und Sendungsrückführung 

 

(1) Erhält TACT Sendungen des Auftraggebers mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurück, werden diese Sendungen nach Wahl des Auftraggebers an ihn zurückgeführt oder vernichtet. Sendungen sind insbesondere unzustellbar, wenn bei der Zustellung keine Seite 1 / 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen empfangsberechtigte Person angetroffen wird, die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann, Gefahr für den Zusteller am Zustellort besteht oder Beförderungshindernisse der Zustellung entgegenstehen. Als Annahmeverweigerung gilt auch das Verhindern der Zustellung über eine vorhandene Empfangseinrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot am Hausbriefkasten) oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung. Soweit TACT Nachunternehmer beauftragt hat, besteht jedoch nur insoweit eine Pflicht für TACT zur Rückführung der Sendungen, sofern TACT Nachunternehmer zurückerhält. diese Sendungen vom 

 

(2) Kann eine an TACT zurückgegebene unzustellbare Sendung nicht zum Auftraggeber zurückbefördert werden, weil der Auftraggeber TACT nicht bekannt oder für TACT nicht erkennbar ist, ist TACT zur Öffnung der Sendung berechtigt. Kann die Sendung auch nach ihrer Öffnung nicht in zumutbarer Weise zum Auftraggeber zurückbefördert werden, kann TACT die Sendung nach Ablauf einer angemessenen Frist vernichten. Verdorbene Sendungen sowie ausgeschlossene Sendungen nach Ziffer 2 (2) dieser AGB kann TACT sofort vernichten. Darüber hinaus kann TACT eine Sendung vernichten, wenn der Auftraggeber auf die Rücknahme der Sendung verzichtet oder diese verweigert. Bei inhaltsgleichen Werbesendungen gilt die Zustimmung zur Vernichtung als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen sieben (7) Arbeitstagen nach Aufforderung der TACT anderweitige Weisungen erteilt. Soweit TACT dadurch Kosten entstehen, kann TACT vom Auftraggeber deren Erstattung verlangen. 

 

(3) Für alle unzustellbaren Sendungen, die bei Nachunternehmern wie z.B. DPAG/DHL verbleiben, finden die jeweiligen einschlägigen AGB und Versandbedingungen dieser Nachunternehmer Anwendung.

 

6. Bestimmungen zur Verzollung/Zoll- und Einfuhrabfertigung 

 

(1) TACT schuldet keine gesonderten Leistungen im Falle einer notwendigen Verzollung oder bei der Zoll- und Einfuhrabfertigung von Sendungen. Die Sendungen des Auftraggebers müssen so für den Zoll deklariert und mit allen ggf. erforderlichen Dokumenten in einer für den Zoll zugänglichen Form ausgestattet sein, dass die Sendungen ohne Verzögerung oder Nachteile für TACT entgegengenommen, befördert und ausgeliefert werden können; TACT prüft weder die Richtigkeit noch Vollständigkeit der Unterlagen. Gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungshandlungen des Empfängers hat der Auftraggeber sicherzustellen. 

 

(2) Ist die Beförderung der Sendungen wegen Verstoßes gegen zollrechtliche Vorschriften oder andere Gesetze nicht möglich, wird die Sendung dem Auftraggeber kostenpflichtig zurückgeführt. Dies gilt nicht, wenn die Sendung von den zuständigen Zollbehörden einbehalten wird. In diesem Falle ist die Beförderungspflicht von TACT ebenfalls als erfüllt anzusehen. 

 

(3) Etwaige Zollstrafen oder sonstige Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit der Verzollung entstehen, werden von TACT nicht, auch nicht vorübergehend, getragen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen Schuldner der Forderungen und stellt TACT frei. 

 

 

7. Vergütung 

 

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, TACT das für deren Leistung ausdrücklich vereinbarte Entgelt (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu bezahlen. Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, bestimmt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung nach der Leistungs- und Serviceübersicht gemäß Ziffer 1 

 

(2) dieser AGB und/oder nach der Preisliste/Tarifsystematik der DPAG/DHL, jeweils in ihrer aktuell gültigen Fassung. Der Auftraggeber wird TACT über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten erstatten, die TACT in besonderen Fällen aus Anlass der Beförderung der Sendung im Interesse des Auftraggebers verauslagen muss. Der Auftraggeber stellt TACT insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung sofort fällig. 

 

 

8. Preisanpassung 

 

(1) TACT behält sich die künftige Anpassung der Entgelte für die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen vor, sofern und soweit sich die Entgeltbedingungen der DPAG für die von TACT in Anspruch genommenen Leistungen der DPAG (inkl. Teilleistungszugang) und/oder sich die steuerrechtliche Behandlung der Entgeltbedingungen aufgrund gesetzlicher, behördlicher, gerichtlicher oder eigener Entscheidung gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss dergestalt ändern, dass sich die Kosten von TACT für die Beförderung und Zustellung der Sendungen des Auftraggebers erhöhen.

 

 (2) TACT behält sich ferner die künftige Anpassung der Entgelte für die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen vor, sofern und soweit sich die Kosten zur Erbringung der Dienstleistungen nach diesem Vertrag erhöhen, insbesondere bei Unterschreitung vereinbarter Sendungsmengen oder aufgrund einer Erhöhung der Kosten für Personal, Verpackung, Fracht, Treibstoff, Steuern sowie andere öffentliche Abgaben, auch bei Subunternehmern. 

 

(3) TACT wird dem Auftraggeber jede Preisanpassung rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben. Der Vertrag wird zwischen den Parteien zu den geänderten Konditionen fortgesetzt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von vier Wochen schriftlich die Kündigung erklärt; gegenseitige Schadenersatzansprüche sind im Fall einer Kündigung nach vorstehendem Satz ausgeschlossen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt davon unberührt. Soweit eine Änderung der Entgeltbedingungen der DPAG oder deren steuerrechtliche Behandlung für die von TACT in Anspruch genommenen Leistungen der DPAG (inkl. Teilleistungszugang) für die Vergangenheit gilt, darf TACT für die betroffenen Sendungen des Auftraggebers den Ausgleich vom Auftraggeber verlangen. 

 

9 Zahlungsbedingungen 

 

(1) An TACT zu zahlende Beförderungsentgelte sind nach Rechnungsstellung durch TACT sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

 

(2) Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsstellung leistet. 

 

(3) Im Fall des Verzugs kann TACT seine Beförderungsleistung einstellen und ggfls. mit einer Sicherheitsleistung des Auftraggebers aufrechnen sowie vom Auftraggeber Zahlung von Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen. 

 

(4) Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherheitsleistung wird nicht monatlich verrechnet, sondern verbleibt bis zum Vertragsende bei TACT, um zukünftige Portokosten abzudecken. Eine Auszahlung oder Verrechnung erfolgt erst nach Vertragsende. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

 

(5) Etwaige Beanstandungen bezüglich der in Rechnung gestellten Positionen müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung vorgebracht werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwände betrachtet TACT als Zustimmung. Sofern der Auftraggeber lediglich in Bezug auf bestimmte Rechnungspositionen Einwände erhebt, bleibt die Fälligkeit der nicht beanstandeten Positionen unberührt. 

 

10. Haftung 

 

(1) TACT haftet ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die TACT, ihre gesetzlichen Vertreter, einer ihrer Leute (§ 428 HGB) oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat (§ 435 HGB). Das gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen oder von Sendungen, die in sonstiger Weise nicht den vertraglichen Bedingungen entsprechen, soweit die Beförderung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Für Schäden, die auf dem Verhalten einer der Leute (§ 428 HGB) oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von TACT beruhen, haftet TACT in den in Satz 1 genannten Fällen ferner nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben (§ 428 HGB). 

 

(2) TACT haftet zudem unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TACT oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

 

(3) TACT haftet im Übrigen bei Verlust, Beschädigung und nicht ordnungsgemäßer Erfüllung sonstiger Verpflichtungen nur für Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben sowie Paketsendungen, wobei die Haftung auf folgende Höchstbeträge begrenzt ist: 1. Einwurf-Einschreiben: 20,00 € 2. Einschreiben, Übergabe-Einschreiben: 25,00 € 3. Paketsendungen: 500,00 € 

 

(4) Die Haftung von TACT im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr richtet sich nach den Vorschriften der CMR und im Fall einer grenzüberschreitenden Luftbeförderung nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen) bzw. nach dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen), abhängig von der zwingenden Anwendbarkeit. 

 

(5) Bei innerdeutscher Beförderung ist die Haftung von TACT für Verlust und Beschädigung auf 500,00 € beschränkt. Die Haftung für Güterfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für sonstige Vermögensschäden im Sinne des § 433 HGB, die TACT zu vertreten hat, ist die Haftung beschränkt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf insgesamt 100.000,00 € je Schadensfall. § 431 Abs. 3 HGB bleibt unberührt. 

 

(6) Sofern und soweit im grenzüberschreitenden Verkehr aufgrund von Regelungslücken in der CMR bzw. dem Warschauer Abkommen/Montrealer Übereinkommen ergänzend deutsches Recht zur Anwendung kommt, gelten im Hinblick auf die anwendbaren Bestimmungen des HGB die hiervon in Ziffer 10 dieser AGB genannten abweichenden Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse. 

 

(7) Soweit aufgrund des Verlustes einer Sendung eine Entschädigung Seite 2 / 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen gezahlt wurde, kann TACT im Falle des späteren Auffindens der Sendung ergänzend zu § 424 Abs. 3 HGB verlangen, dass eine bereits geleistete Entschädigung Zug um Zug gegen Übergabe der Sendung erstattet wird. 

 

(8) Eine etwaige Haftung von TACT wegen der Überschreitung einer vertraglichen Lieferfrist oder wegen einer Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin ist auf den einfachen Betrag des Beförderungsentgelts beschränkt. 

 

(9) TACT ist von der Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von TACT verschuldete Anweisung des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch Umstände, die TACT mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abwenden konnte, verursacht worden ist. Eine Haftung ist auch für solche Umstände ausgeschlossen, die außerhalb der Kontrolle von TACT liegen (Höhere Gewalt). Als solche Umstände gelten insbesondere, Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Arbeitskampf. 

 

(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Leute (vgl. § 428 HGB) und sonstigen Erfüllungsgehilfen, z.B. Nachunternehmer, von TACT. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.

 

 (11) Im Fall eines Auftrags an TACT, auch bereits mit Porto freigemachte Produkte der DPAG ausschließlich zum Zwecke der Ablieferung bei der DPAG mitzunehmen („Mitnahme“), ist eine Haftung von TACT für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung bei Briefsendungen oder briefähnlichen Sendungen ausgeschlossen. Sofern die Mitnahme von Päckchen- und Paketsendungen vereinbart ist, ist die Haftung von TACT insofern auf die Mitnahme bis zur Übergabe an die DPAG beschränkt, sowie der Höhe nach gemäß Ziffer 10 (4) bis Ziffer 10 (6) dieser AGB. Die Produkte der DPAG werden von TACT ungeprüft in Transportkisten übernommen und bei einer Annahmestelle der DPAG abgeliefert. Insbesondere erfolgt keine Ermittlung der Sendungsmengen oder Produktarten und keine Überprüfung der Frankaturen durch TACT. 

 

11 Vertragsdauer und Kündigung 

 

(1) Verträge treten zu dem in der „Vereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen“ zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt in Kraft.

 

(2) Die Kündigungsfrist ist in der „Vereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen“ geregelt. 

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solches Recht besteht insbesondere, wenn eine Vertragspartei die Pflichten aus dem Vertrag grob verletzt und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Beanstandung fortgesetzt wird und der kündigenden Partei die Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht zuzumuten ist oder über das Vermögen einer Vertragspartei ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens unmittelbar bevorsteht, wobei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse gleichsteht. 

 

12 Datenschutz, Vertraulichkeit 

 

(1) Alle personenbezogenen Daten werden von TACT gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung sowie des Postgesetzes, behandelt.

 

(2) Soweit dies zur Erbringung der Postdienstleistungen sowie zum Zwecke diesbezüglicher vor- oder nebenvertraglicher Maßnahmen wie beispielsweise der Abrechnung, Sortierung, Reklamations- oder Readressbearbeitung erforderlich ist, darf TACT die Daten verarbeiten 

 

(3) Soweit der Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat, wird TACT ihn über Angebote und Services beraten und auch über das Vertragsende hinaus informieren. Hierzu wird TACT die durch den Auftraggeber im Rahmen der Vertragsbeziehung freiwillig abgegebenen Daten (z.B. Angaben zu Ansprechpartnern) sowie Bestands- und Verkehrsdaten verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

 

(4) Die im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen des Auftraggebers wird TACT nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Auftraggeber auf dessen Verlangen zurückgeben. Wird die Rückgabe nicht innerhalb eines Monats nach Vertragsende verlangt, ist TACT vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften oder behördlicher Anweisungen zu ihrer Vernichtung berechtigt. 

 

13 Sonstige Bestimmungen 

 

(1) Der Auftraggeber kann Ansprüche gegen TACT, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.

 

 

(2) Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von TACT nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. 

 

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtstreitigkeiten ist Trier, soweit zulässig. 

 

Stand: 01.05.2025

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.